Karpatental

Reise- und Handelsunternehmen Deutschland - Transkarpatien

Einreise, Flug und Zoll

Die Einreise in die Ukraine bis zu 90 Tagen ist für Staatsbürger der EU-Länder visumsfrei.
Deutsche Staatsbürger benötigen einen (vorläufigen) Reisepass, der mindestens noch einen Monat länger gültig ist als der Ausreisetermin. Außerdem benötigen Sie eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für die Ukraine - die bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse.
Selbstverständlich sind wir Ihnen bei allen Fragen gern behilflich.

Als Fluggepäck ist je ein aufzugebendes Gepäckstück pro Passagier bis 32 kg Gewicht im Reisepreis enthalten, ebenso das übliche Handgepäck (maximal 10 kg, Maße bis 55×40x20 cm). Weitere aufzugebende Gepäckstücke bzw. Übergepäck (also mehr als 15 kg) gehen zu Ihren Lasten - Die Preise können Sie bei uns erfragen (Tel. 0421 - 52259257), ebenso die Bedingungen für besondere Gepäckstücke (Sportgepäck o.ä.) oder z.B. Anfragen zu Rollstühlen usw.
Bitte beachten Sie:

Seit dem 6. November 2006 gelten für alle Flugpassagiere in der Europäischen Union (EU) neue Vorschriften für den Inhalt des Handgepäcks. Passagiere dürfen in ihrem Handgepäck Flüssigkeiten, Gele und Spraydosen nur in kleinen Mengen mitführen (höchstens 100 ml pro Behältnis). Die Verpackung dieser Produkte muss ebenfalls bestimmten Anforderungen gerecht werden. Die Regelungen betreffen alle Passagiere, die von Flughäfen in der EU abfliegen.
* Sie dürfen Flüssigkeiten und Gele nur in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 100 ml oder weniger mitführen.
* Sie dürfen mehr als ein Behältnis mitführen, aber die mitgeführten Behältnisse müssen in einen durchsichtigen Plastiksack passen.
* Das Fassungsvermögen des durchsichtigen Plastiksacks darf 1 Liter nicht überschreiten.
* Jeder Passagier darf nur einen durchsichtigen Plastiksack mitführen.
* Der durchsichtige Plastiksack muss wiederverschließbar sein (also jede Form von Sack/Tüte, der/die nach dem Öffnen wieder verschlossen werden kann – sei es mittels Reißverschluss, Bändern, Schnüren oder einfach durch einen Knoten, vorausgesetzt ein einfaches Öffnen ist möglich).

Es werden zwei Ausnahmen gemacht:

* Baby-Nahrung, die während des Flugs benötigt wird;
* Medikamente, die während des Flugs benötigt werden.

Zollfrei dürfen mitgeführt werden: 200 Zigaretten und 1 Liter alkoholische Getränke (gültig für Personen ab 20 Jahren). Wertvoller Schmuck und andere teure mitgeführte Gegenstände müssen bei der Einreise deklariert werden. Für die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen ist eine Zollgenehmigung erforderlich.

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